BAföG
BAföG zur Finanzierung vom Fernabitur
Für Teilnehmer von Fernlehrgängen und Fernabitur-Maßnahmen gelten in Bezug auf das BAföG besondere Richtlinien. Nicht jeder Fernabiturient kann Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen.
Studenten, die ohne Nebenjob oder finanzielle Unterstützung der Eltern ihr Studium absolvieren, haben die Möglichkeit BAföG zu beantragen. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Studium muss eine Vollzeitausbildung mit mindestens 20 Wochenstunden sein und der Student darf in der Regel das dreißigste Lebensjahr nicht überschritten haben.
BAföG-Sonderregelung beim Fernabitur
Bereiten sich Teilnehmer eines Fernlehrgangs darauf vor, einen staatlich-schulischen Abschluss zu machen, greift das Bundesausbildungsgesetz nur dann, wenn der Fernlehrgang unter den gleichen Bedingungen wie beispielsweise bei einer weiterführenden allgemein bildenden Schule abläuft. Dazu zählen auch Einrichtungen wie Abendschulen oder Berufsaufbauschulen.
Fernabitur-Kurse bieten meist nicht die gleichen Lernbedingungen, wie eine Regelschule. So können Teilnehmer eines Fernabitur-Lehrgangs kein Bafög für den ganzen Zeitraum des Fernlehrgangs erhalten, wenn es sich beispielsweise nicht um eine Vollzeitausbildung handelt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Teilnehmer an einem Fernabitur nebenbei einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und somit eigenständig für ihren Unterhalt sorgen. Arbeitslose, die ein Fernabitur absolvieren, erhalten ihre Sozialleistungen einfach weiter.
Lediglich für die letzten zwölf Monate im Fernabitur besteht die Möglichkeit BAföG zu beziehen. Für den Antrag müssen Fernabitur-Teilnehmer nachweisen, dass sie in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes regelmäßig und erfolgreich an dem Fernlehrgang teilgenommen haben. Zusätzlich müssen die Lernenden für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate aus ihrer Erwerbstätigkeit ausscheiden, um sich beispielsweise auf die Prüfung vorbereiten zu können.
